ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

RonDan AllSeason KLG

1. Geltungsbereich und Leistungsumfang

Die "RonDan AllSeason KLG" (nachfolgend Auftragnehmer) bietet die kostenlose Abholung von metallischen Werkstoffen (Kupfer, Stahl, Eisen, etc.) in Liechtenstein und der Ostschweiz an. Diese AGB gelten für alle mündlichen, schriftlichen oder per Messenger (z. B. WhatsApp) vereinbarten Abholungen. Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Abholung.

2. Vergütung und Eigentumsübergang

Der Service der Abholung und der fachgerechten Weitergabe an Recyclingbetriebe ist für den Kunden vollständig kostenlos. Im Gegenzug verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jegliche Auszahlungen oder Vergütungen für das überlassene Material. Mit dem Zeitpunkt der Verladung auf das Fahrzeug des Auftragnehmers geht das uneingeschränkte Eigentum am Material an die RonDan AllSeason KLG über.

3. Eigentumsgarantie des Kunden (Schutz vor Hehlerei)

Der Kunde garantiert verbindlich, dass er der rechtmässige Eigentümer der zur Abholung bereitgestellten Materialien ist oder vom Eigentümer ausdrücklich zur Entsorgung autorisiert wurde. Der Kunde bestätigt zudem, dass das Material frei von Rechten Dritter ist. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für die unwissentliche Abholung von entwendetem Material (Diebesgut). Bei Verdachtsfällen behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern und die zuständigen Behörden zu informieren.

4. Mitwirkungspflichten und Ablehnungsrecht

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Material zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und verladebereit ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Demontagearbeiten. Wir behalten uns das ausdrückliche Recht vor, vor Ort die Mitnahme von Gegenständen ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn das Material von den vorab gesendeten Fotos abweicht, stark verunreinigt ist oder unzulässigerweise mit Hausmüll, Holz oder Plastik vermischt wurde.

5. Gefahrengüter und versteckte Mängel

Gefahrengüter, Sonderabfälle, Asbest, giftige Chemikalien, Altöle, geschlossene Druckbehälter sowie Kühlgeräte mit FCKW sind von der Abholung strikt ausgeschlossen (ausgenommen intakte Autobatterien nach vorheriger Absprache). Befinden sich in oder an den überlassenen Gegenständen versteckte Gefahrenstoffe, die für den Auftragnehmer bei der Verladung nicht ersichtlich waren, trägt der Kunde die volle Haftung für sämtliche daraus resultierenden Schäden, Reinigungs-, Straf- und Sonderentsorgungskosten.

6. Haftungsausschluss

Die Abholung und Verladung erfolgen auf Risiko des Kunden. Für Schäden, die bei der Verladung oder dem Abtransport am Eigentum des Kunden (z. B. Kratzer an Böden, Wänden, Zufahrten, Fliesen) entstehen, haftet die RonDan AllSeason KLG ausschliesslich bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Vaduz, Liechtenstein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.